
Der Handlauf unterstützt die Steigbewegung, schützt vor Fall und rascher Ermüdung.
Handläufe müssen beidseitig von Treppenaufgängen angeordnet werden. Die Fort-
führung der Handläufe über Zwischenpodeste bietet alten und gehbehinderten Men-
schen eine Fortsetzung der Abstützung und daher Sicherheit. Sehbehinderte und
Blinde unterstützt der Handlauf als Leitsystem. Handläufe sollen daher mindestens
400 mm über den An- und Austritt der Treppe hinausführen. An diesen Punkten
treten sonst Probleme beim Treppensteigen auf.
Wir fertigen individuell und auf Aufmaß Handläufe in unterschiedlichen Materialien
und Ausführungen - detaillierte Informationen finden Sie unter
<Handläufe, Treppen- und Brüstungsgeländer<
in unserem Produktkatalog.